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Unsere Vertragspartner werden folgend als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die Firma Fromme`s EssBar Daniel Fromme wird nachfolgend als Fromme`s EssBar bezeichnet.
Fromme`s EssBar liefert ausschließlich Speisen auf Grundlage der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit Fromme`s EssBar vereinbart wurden. Sollte der Auftraggeber die oben genannten Anforderungen nicht sicherstellen, und der Truck nicht oder mit Verspätung betrieben wird, kann der Auftraggeber hieraus keine Rechte gegenüber Fromme`s EssBar herleiten.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme zu bezahlen. Erst nach Zahlungseingang ist ein Vertrag zustande gekommen. Der Restbetrag ist bis zum 7 Tag nach dem Veranstaltungstermin fällig. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch Fromme`s EssBar möglich.
Sollten dem Auftraggeber freie Termine mitgeteilt werden, so gilt das nur für den zu dem Zeitpunkt herrschenden Stand und ist keine Garantie für die Verfügbarkeit eines Termins auf längere Zeit.
Das Produkt- und Dienstleistungsangebot von Fromme`s EssBar kann sich saisonal bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden oder von Lieferanten nicht lieferbar ein, behält sich Fromme`s EssBar einen Austausch (soweit möglich) gegen gleichwertige Ware vor. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei Fromme`s EssBar gerne auf gewünschte Anpassungen des Auftraggebers eingeht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fromme`s EssBar vor Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl zu nennen. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind Fromme`s EssBar schriftlich mitzuteilen. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Reduzierung oder Erhöhung behält sich Fromme`s EssBar eine Anpassung der Fixkosten vor.
Sollte der Auftraggeber nach der Anzahlung den Termin
Ein Verzug tritt ab dem 8. Tag nach der Veranstaltung ohne weitere Mahnung in Kraft, und Fromme`s EssBar kann ab diesem Tag Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Fromme`s EssBar rechtzeitig mitzuteilen. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig genannten Anschriftenänderung trägt der Auftraggeber, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
Sofern vom Auftraggeber Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse nicht im Food Truck oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt oder frisch zubereitet werden können, gelten die folgenden Regelungen:
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen vom Auftraggeber Fromme`s EssBar gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gemeldet werden; am besten mit Fotos dokumentiert. Anderenfalls gilt die Leistung von Fromme`s EssBar als akzeptiert. Bei berechtigten Mängeln steht Fromme`s EssBar das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung verhandelt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen. Fromme`s EssBar versichert, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt ausgesucht und vorschriftsmäßig transportiert werden. Fromme`s EssBar haftet nach Ablieferung beim Auftraggeber nicht für Schäden an Waren, die durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch falsche Lagertemperaturen, entstehen.
Fromme’s EssBar übernimmt keine Gewährleistung auf solche Mängel die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
Für Beschädigungen die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Die Kosten daraus sind Fromme`s EssBar zu ersetzen. Das Gleiche gilt bei Diebstahl des verwendeten Eigentums von Fromme`s EssBar. Gegebenenfalls wird Fromme`s EssBar den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Auftraggeber verlangen. Fromme`s EssBar haftet nicht für Schäden, die durch Waren oder eingebrachte Gegenstände verursacht werden. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückgabe dem Auftraggeber. Alle etwaigen Schäden und Fehlmengen werden von Fromme`s EssBar gesondert berechnet.
Die gespeicherten Daten des Auftraggebers werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke von Fromme`s EssBar kann der Auftraggeber widersprechen.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
Gerichtsstand ist Bad Iburg. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fromme`s EssBar Daniel Fromme
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